Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern findet hingegen das normale Wahlverfahren statt. Eine Abweichung von diesen Grundsätzen ist nur für Betriebe mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich. Hier können Wahlvorstand und Arbeitgeber nach § 14a Abs. Normales Wahlverfahren - Personenwahl - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. 5 BetrVG die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Verfahren Im Wesentlichen unterscheiden sich das allgemeine und das vereinfachte Verfahren in zwei Dingen: 1. Der Zeitfaktor Das vereinfachte Wahlverfahren kann schneller durchgeführt werden, da hier die Fristen wesentlich kürzer sind als im normalen Wahlverfahren. Letzteres erstreckt sich über mindestens sechs Wochen, das vereinfachte Wahlverfahren kann dagegen innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden. Beispiele für verkürzte Fristen: Bestellung des Wahlvorstandes Im normalen Wahlverfahren muss der amtierende Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor dem Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand bestellen.
Die Vorschlagslisten muss der Wahlvorstand unverzüglich prüfen und Ungültigkeit oder Beanstandungen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe dem Listenvertreter mitteilen. 5. Spätestens 1 Woche vor dem Wahltag hat die Bekanntgabe der gültigen Vorschlagslisten in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben zu erfolgen. 6. Über Einsprüche gegen die Wählerliste muss der Wahlvorstand unverzüglich entscheiden. Spätestens muss seine Entscheidung dem Arbeitnehmer, der Einspruch eingelegt hat, am Tage vor der Wahl schriftlich zugehen. Wahltag Nach der Wahl 7. Normales wahlverfahren betriebsrat et. Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und gibt das vorläufige Wahlergebnis bekannt. Es ist eine Wahlniederschrift anzufertigen. 8. Der Wahlvorstand muss die gewählten Arbeitnehmer unverzüglich verständigen. 9. Der Wahlvorstand hat die Namen der gewählten Arbeitnehmer bekannt zu machen, sobald sie endgültig feststehen. 10. Vor Ablauf 1 Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand den neu gewählten Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung einzuberufen.
Hier finden Sie unser Video zum Thema "Die Wahl zum Betriebsrat - welches Verfahren gilt in unserem Betrieb? ":
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Unser Tipp: Sollten Sie die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Wahlverfahren haben, entscheiden Sie sich lieber für das normale Wahlverfahren! Bei diesem gibt es zwar zum Teil strengere Formvorschriften. Dafür können Sie die Wahl entspannter durchführen und haben mehr Nachbesserungsmöglichkeiten, wenn Ihnen doch einmal ein Fehler unterlaufen sollte.