Sehvermögen Sehschärfe besseres Auge: 0, 5/schlechteres Auge: 0, 2 (einzeln gemessen) Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0, 2): 0, 6 Gesichtsfeld Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit. EU-Führerschein, Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt / ¦ \ FAHRTIPPS.DE. Doppelsehen Keine einschränkenden Doppelbilder. Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit. Hörvermögen -- Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksame Medikamente Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch. Psychische Störungen Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen und die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven. Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik. Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere Keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen. Keine erhebliche Intelligenzminderung. Organisch bedingte Hirnleistungsstörungen Keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung. Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen. A (beschränkt) 35kW: motorrad-fahren.ch. Neurologische Erkrankungen Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs. Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen. Herz-Kreislauferkrankungen Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18. 01. 2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«). Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus.
"Enge Acht": In Sitzposition zielgenau manövrieren mit angemessener Bedienung von Kupplung, Gas und Bremse ohne abzustehen. 5. Starke Bremsung: Optimales Bremsen mit der grösstmöglichen Verzögerung bis zum Stillstand. Geschwindigkeit vor Bremsbeginn - den Verhältnissen angepasst - 45 bis 50 km/h. Hinweis: Bei allen Manöverteilen werden auch die Fahrzeugbeherrschung/Bedienung, und die Blicktechnik gewertet. Wer die praktische Prüfung nicht besteht, muss beim nächsten Mal trotzdem wieder zum Manöverteil antreten. Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden. Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden. Für die Führerprüfung muss eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden.