Abknickende Vorfahrt: Besondere Form der Vorfahrtstraße Die abknickende Vorfahrt fordert von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Hier verläuft die Vorfahrtstraße an einer Kreuzung entgegen der Gewohnheit nicht geradeaus, sondern räumt dem nach links beziehungsweise nach rechts abbiegenden Verkehr grundsätzlich Vorrang ein. Gekennzeichnet ist die abknickende Vorfahrt durch die weiß-gelbe Raute mit einem zusätzlichen Schild, das die Richtung der Vorfahrtstraße anzeigt (links oder rechts). Wer dies missachtet, riskiert dieselben Bußgelder wie an einer geradeaus verlaufenden Vorfahrtstraße. Sie möchten eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich? (1.3.01-119). Abknickende Vorfahrt: Wann du blinken musst Über das Blinken an einer abknickenden Vorfahrt machen sich viele Autofahrer Gedanken. Die Vorfahrt ändert jedoch nichts an der Grundregel: Blinken muss gemäß § 9 StVO, wer abbiegt. Die Fahrtrichtung ist entscheidend, nicht die Vorfahrtsregelung. Entsprechend musst du links beziehungsweise rechts blinken, wenn du auf einer Kreuzung der abknickenden Vorfahrt folgst.
Bearbeiten: Während OP hier im Unrecht zu sein scheint, ist der Fahrer eines Fahrzeugs verpflichtet, eine Kollision zu vermeiden, sobald er als Fußgänger einen Schritt auf die Straße macht. In diesem Sinne "geben" sie den Fußgänger- / Radfahrer- / Schafherden nach? Gemäß Regel 152 der Straßenverkehrsordnung sollten Sie in bebauten Gebieten mit einer angemessenen Geschwindigkeit fahren, insbesondere für diese Art von Ereignissen. gerrit Nein. Auf einem Fußgängerüberweg haben Fußgänger Vorfahrt, wenn das Licht grün ist oder überhaupt kein Licht vorhanden ist. In Ermangelung eines Fußgängerüberwegs haben Fußgänger normalerweise keine Vorfahrt. Blinken bei abknickender Vorfahrtsstraße: Ja oder nein | R+V24. Chris H. Es scheint mir ungewöhnlich, dass hier keine Fußgängerbeleuchtung vorhanden ist (vielleicht liegt es daran, dass zwischen den Straßen auf der Seite, die in Ihrem Bild nicht dargestellt ist, so wenig Platz ist). Trotzdem ist dies eine Hauptstraße (Sie können auf dem Screenshot von Google Maps sehen, dass sie als A-Straße gekennzeichnet ist, obwohl diese Klassifizierung im wirklichen Leben oft nicht klar erkennbar ist), und Sie haben absolut keine Vorfahrt als Straße Fußgänger.
Folgst du hingegen dem geraden Straßenverlauf und verlässt damit die Vorfahrtstraße, darfst du nicht blinken. Denn gemäß § 9 Absatz 3 StVO ist Blinken nicht erlaubt, wenn man geradeaus weiterfährt. Da viele Autofahrer sich jedoch über diese Regelung nicht im Klaren sind, ist es an einer abknickenden Vorfahrt besonders wichtig, aufmerksam zu sein und mit dem Fehlverhalten anderer Fahrer zu rechnen. Unfall an der Vorfahrtstraße: Wer warten musste, trägt die Beweislast Wenn an einer Kreuzung oder Einmündung zwei Fahrzeuge zusammenstoßen, steht immer die Frage im Raum, wer Schuld an dem Unfall hatte. Der sogenannte Anscheinsbeweis besagt in solchen Fällen: Derjenige, der eigentlich warten musste, bis der Vorfahrtberechtigte durchgefahren ist, muss in der Regel für den Unfall haften. Wenn die Situation uneindeutig ist und es zum Rechtsstreit kommt, so muss der Fahrer, der keine Vorfahrt hatte, beweisen, dass er nicht schuld war. Gelingt ihm dies nicht, gilt er als Schuldiger. Entsprechend urteilte beispielsweise das Amtsgericht Hamburg im Jahr 2015 (AZ 32 C 394/14): Eine Autofahrerin war auf eine Vorfahrtstraße eingebogen und dort mit einem von links kommenden Wagen kollidiert.
Im Zweifel aber hat ein Fußgänger immer Vorrang.