11. Mai 2022 Aktualisierung 11. 05. 2022 Die Einführung des GB CoI wurde bis auf Weiteres verschoben. Das bedeutet, dass für die Ausfuhren nach Großbritannien auch nach dem 01. 07. 2022 weiterhin kein […] 29. April 2022 Stand 28. 04. 2022 Aufgrund der kriegerischen Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine und der damit verbundenen Verknappung der Verfügbarkeit von Öko-Eiweißfuttermitteln hat die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau […] 25. Januar 2022 (betrifft: LACON-Bio-Standard in Äquivalenz zu den Verordnungen (EG) 834/2007 und 889/2008; betrifft nicht: NOP Zertifizierung, andere Zertifizierungen in Nicht-EU-Ländern) Nach nun mehr als 30jähriger Tätigkeit der […] 10. Januar 2022 Die neue Öko-Verordnung gilt seit dem 1. 1. 2022. Sie bringt einige Neuerungen mit sich, aber auch eine Präzisierung der bisherigen Vorschriften und sorgt für mehr "Ökologisierung". Sie […] 22. September 2021 Einfuhr von Öko-Produkten ab 01. 01. 2021 aus Großbritannien Stand 22. 09. 2021 (Änderung: GB COI erst ab 01.
Um möglichen Futtermittelengpässen entgegenzuwirken, sollen Bio-Geflügel- und Schweinehalter bald temporär nicht-ökologisches Futter beimischen dürfen. Bis zu fünf Prozent der Eiweißkomponenten im Futter von Bio-Geflügel und Bio-Schweinen dürfen dann nicht-ökologischer Herkunft sein. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg am Mittwoch mit. Sachsen-Anhalt wird damit eine Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau umsetzen. Der genaue Startzeitpunkt für die Umsetzung steht noch nicht fest. «Diese Regelung gilt, bis sich die Versorgungslage grundlegend verbessert, längstens jedoch bis zum 31. 12. 2022 und vorbehaltlich weiterer Regelungen durch den Bund oder die EU-Kommission», erklärte das Ministerium. Wegen des Kriegs in der Ukraine befürchten Landwirte und Experten, dass es zu einem Engpass insbesondere an biologischem Eiweiß für das Futter kommen könnte. Eigentlich ist durch eine EU-Richtlinie seit diesem Jahr eine hundertprozentige Bio-Fütterung für erwachsene Bio-Geflügel und Bio- Schweine verpflichtend.
Auslegungen der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Die LÖK ist ein Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zuständig sind. Sie trifft sich regelmäßig um Fragen, die sich aus der Anwendung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ergeben haben, zu diskutieren und zu einheitlichen Aussagen über alle Bundesländer hinweg zu kommen. Bio-Geflügelhaltung – Übergangsregelungen der Bundesländer für das Jahr 2021 aufgrund der Verschiebung der EU-Öko-VO (11. 12. 2020) Die Ergebnisse zur Auslegung der EG-Öko-Verordnung finden Sie hier. Import nach Deutschland
Bio-Futtergetreide gefragt Auch die Versorgung mit Bio-Futtergetreide ist eine große Herausforderung. Denn seit Januar 2022 gilt die 100-prozentige Bio-Fütterung für ausgewachsene Schweine und Rinder, das heißt, die alte 95%-Regelung gilt nicht mehr. Aktuell gibt es nur noch wenige frei verfügbare Futtergerste-, Futterroggen- oder Triticale-Partien. Generell wird sich auch für Bio-Getreide der feste Preistrend fortsetzen. Heiner Wurm, Landwirtschaftskammer NRW
Die neue Durchführungsverordnung ändert und berichtigt die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 und […] 24. November 2017 Nach der Ratsarbeitsgruppe am 20. 2017 hat auch der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments am 22. 2017 der neuen Öko-Verordnung zugestimmt. Damit ist der […] 7. September 2017 LACON führt seit kurzem die Kontrollen für das V-Label in Österreich durch. Nun wird LACON von proVeg (ehemals VEBU) autorisiert, die Kontrollen auch in Deutschland durchzuführen. […] 27. Mai 2017 Der Import von Bio-Ware unterliegt seit dem 19. April einem neuen elektronischen Bescheinigungssystem. Das neue Bescheinigungssystem soll eine bessere Rückverfolgbarkeit und einfachere Überwachung bieten und damit […] 26. Mai 2017 LACON hat weltweit neue Anerkennungen erhalten! Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/872 wurde die Verordnung (EG) 1235/2008 und hiermit der Umfang der Zulassungen für bestimmte Kontrollstellen geändert. […] 20. April 2017 Neuer Praxisleitfaden zur Bio-Einführung in Kommunen Auf dem Kongress StadtLandBio 2017 im Februar 2017 wurde ein Leitfaden zur Bio-Einführung in Kommunen erarbeitet.
5% konventionelle Eiweißfuttermittel (bezogen auf die Trockenmasse der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs) in Mischungen für die ökologische Tierhaltung einsetzen, wenn eine belastbare Defiziterklärung eingereicht haben, mit der sie nachweisen, dass bei Ihnen aktuell eine Versorgungslücke mit Bio-Eiweißfuttermitteln besteht, die nicht durch Lieferanten gedeckt werden kann. Die Vorgaben zur Deklaration in Lieferpapieren und Etiketten von Futtermitteln nach dem Öko- sowie Futtermittelrecht sind einzuhalten und werden mit dem zusätzlichen Hinweis versehen: "Die Beimischung von max. 5% nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für adulte Schweine und adultes Geflügel wird aufgrund einer Festlegung seitens Länderbehörde vorbehaltlich weiterer Regelungen der Europäischen Kommission oder des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, aufgrund des Krieges in der Ukraine und zur Sicherung des Tierwohls bei der ökologischen/biologischen Tierhaltung, nicht beanstandet. "
2019 wurde die → Durchführungsverordnung (EU) […] 2. Januar 2019 19. November 2018 19. November 2018 → Durchführungsverordnung 2018/1584 zur Änderung der Verordnung 889/2008 vom 22. Oktober 2018 Säuglingsnahrung: Gemäß der ab 2021 gültigen Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist die Verwendung von Mineralien […] 14. Juni 2018 Tritt in Kraft am: 17. 2018 Ist gültig ab: 01. 2022 Die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische […] 20. April 2018 Der neuen Öko-Verordnung, die am 01. 2021 in Kraft treten soll, wurde am 19. 2018 nun auch vom Europäischen Parlament zugestimmt. Es steht noch die formale Zustimmung des […] 16. Januar 2018 LACON als Bio-Kontrollstelle auch für Export-Produkte nach Japan zugelassen Das japanische Ministerium für Landwirtschaft, Forst und Fischerei (MAFF) hat bestätigt, dass durch LACON zertifizierte Produkte ab […] 18. Dezember 2017 Die Kommission hat am 14. Dezember 2017 die neue Durchführungsverordnung (EU) 2017/2329 im Amtsblatt veröffentlicht.