Sollte dieser Umstand noch nicht berücksichtigt worden sein, sollten Sie mit Ihrem Vermieter diesbzgl. versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Die Höhe des Abzugs richtet sich dabei insbesondere nach der Relation der Nutzungsdauer der alten und der neuen Sache. Was Ihre Versicherung betrifft, so ist bislang kein Grund ersichtlich, warum diese nicht den vollen Schaden übernehmen sollte. Reparaturen im Bad: Wann zahlt der Eigentümer, wann der Mieter? - Franke Raumwert. Vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung in Ihrem Versicherungsvertrag ist diese zur Übernahme des vollen Schadens verpflichtet, was Ihnen ja auch mündlich zugesichert wurde. Insoweit sollten Sie zunächst versuchen, gegenüber Ihrer Versicherung die Übernahme des vollen Schadens durchzusetzen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Christian Mauritz Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 08. 2007 | 18:46 Sehr Herr Mauritz, ich danke Ihnen für diese Antwort. In meinem Vertrag steht: 3.
Übersteigt der Kostenaufwand die vereinbarte Höchstgrenze (max. 75 – 110 € je Reparatur, Jahreshöchstgrenze für alle Reparaturen i. H. v. 6-9% der Jahresmiete), muss der Vermieter die Kosten komplett übernehmen. Er kann den Mieter dann auch nicht anteilig beteiligen. Liegt der Betrag unter der Höchstgrenze, so muss der Mieter dennoch nicht automatisch die Kosten tragen. Maßgeblich ist dann, worauf der Reparaturbedarf zurückzuführen ist. Wurde die Erneuerung bzw. Waschbecken kaputt mietwohnung. Reparatur aus Gründen erforderlich, auf die der Mieter keinen Einfluss hatte, so kann er auch nicht mit den Kosten belastet werden. So kann der Mieter nicht mit den Kosten für den Austausch eines verkalkten Wasserhahns belastet werden. Es ist dem Mieter schließlich nicht möglich, den Kalkgehalt des Wassers zu beeinflussen (AG Gießen, 30. 04. 2008 - Az: 40 M C 125/08). Achtung: Verkalkte Perlatoren würden unter eine Kleinreparatur fallen und wären ggf. vom Mieter zu bezahlen, da hier durch Pflege und Reinigung Einfluss genommen werden kann.
Mieten wurden immer bezahlt, sollte kein Problem sein. Wie reagiere ich also auf (sicher kommende) Umzugsaufforderungen? So allmählich pressierts und ich bekomme etwas Angst...