Mehr als fadenscheinig ist der brandheiße "Tipp" des Tuttlinger Landrats Stefan Bär, den Teppich des Vergessens über die jahrelangen Missstände im Spaichinger Rathaus auszubreiten. Denn als Dienstherr der Kommunalaufsicht gerät er möglicherweise selbst ins Visier? Die vollständig de-legitimierten Spaichinger Gemeinderäte der FDP und der Freien Wähler, welche die Missstände mit zu verantworten haben, greifen diesen fadenscheinigen Rat nur allzu gern auf! Foto: geralt/pixabay Was allein letzte Woche geschah In der vergangenen Woche ging es wieder hoch her in Spaichingen. Erst gab der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Heinrich Staudenmayer, gegenüber der SchwäZ im Namen seiner Fraktion eine Erklärung ab: hier. Dank kritischer Presse-Nachfrage stellte sich dann aber heraus, dass diese Erklärung eben nicht in Abstimmung mit anderen Fraktionsmitgliedern erfolgt war. Freie Wähler nominieren nach | schwäbische. Peinlich. Um diese Peinlichkeit vergessen zu machen, attackierte daraufhin der Freie Wähler Gemeinderat Richard Wagner die Presse: hier.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. So legt es die vom Landtag erlassene Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in § 24 Absatz 1 fest. Nach dem Prinzip der Demokratie ist der Gemeinderat die politische Vertretung der Bürgerschaft im Sinne von Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, wonach das Volk in allen Ebenen des öffentlichen Lebens eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Nach § 23 GemO sind die Verwaltungsorgane der Gemeinde der Gemeinderat als Hauptorgan und der Bürgermeister als weiteres Organ. Diese Rangfolge bedeutet jedoch nicht, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister übergeordnet ist, beide Organe sind grundsätzlich voneinander unabhängig mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten. Gemeinderat | Stadt Spaichingen. Dem Gemeinderat kommt die grundsätzliche Entscheidung in allen Angelegenheiten der Gemeinde zu, soweit nicht durch die Gemeindeordnung, andere Gesetze oder die Hauptsatzung ausdrücklich die Zuständigkeit des Bürgermeisters begründet ist.
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Diese Entscheidungs- und Grundsatzkompetenz kommt besonders beim Beschluss der Haushaltssatzung und anderer Satzungen zum Ausdruck. Der Gemeinderat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und beim Auftreten von Missständen für die Beseitigung durch den Bürgermeister zu sorgen.
Sc. ) 41 Jahre Selbst. Unternehmer ledig Betriebswirt (GA) Ledig, 1 Kind 33 Jahre Industriemechaniker 50 Jahre Selbst. Kauffrau verheiratet, 3 Kinder Seit 1999 Stadträtin 64 Jahre Dipl. Freie Wähler Spaichingen | SatireSenf. -Sportwissenschaftlerin 3 Kinder 57 Jahre Dipl. -Ing. (FH), Landwirt 1 Kind Seit 1994 Stadtrat Selbst. Handwerker Verheiratet, 2 Kinder, 3 Enkel Betriebswirt (IHK) 49 Jahre Versicherungskaufmann 42 Jahre Kauffrau für Bürokommunikation Geschieden, 2 Kinder 48 Jahre selbst. Gastronomin Meister für Lagerwirtschaft This message is only visible to admins: Unable to display Facebook posts Error: (#12) deprecate_post_aggregated_fields_for_attachement is deprecated for versions v3. 3 and higher Type: OAuthException Code: 12 Click here to Troubleshoot.