Hallo Herr Mänz, grundsätzlich müssen Sie zwischen Eigenverbrauch ("Personenidentität" zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer) und Stromlieferung (im Falle der Mieterversorgung ist das i. d. R. Verkauf Haus mit PV Anlage - Mustervertrag gesucht - Sonstiges Photovoltaik - Photovoltaikforum. eine Direktlieferung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes) unterscheiden. Bei "Eigenverbrauch durch den Mieter" - so wie Sie es beschreiben - handelt es sich um eine Stromlieferung (da keine Personenidentität) und somit rein rechtlich nicht um Eigenverbrauch. Der BSW-Solar bietet sowohl für die Solarstromlieferung als auch für die PV-Anlagenpacht (oder -miete) Musterverträge mit jeweils einem umfangreichen Anwenderleitfaden mit vielen Erläuterungen und Praxistipps. Mehr Infos finden Sie unter:. Beste Grüße und viel Erfolg mit Ihrem Projekt! Rainer Brohm
Ein Stromkaufvertrag (POWER Purchase Agreement, PPA) ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einem Stromerzeuger (Anbieter) und einem Stromkäufer (Käufer, in der Regel ein Versorgungsunternehmen oder ein großer Stromkäufer/Händler). Die Vertragsbedingungen können zwischen 5 und 20 Jahren dauern, während derer der Stromkäufer Energie und manchmal auch Kapazitäten und/oder Nebenleistungen vom Stromerzeuger kauft. Solche Vereinbarungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung von Strom erzeugenden Vermögenswerten im Eigenen Eigentum (d. h. Hauskauf mit bestehender Photovoltaikanlage. nicht im Besitz eines Versorgungsunternehmens). Der Verkäufer im Rahmen des PPA ist in der Regel ein unabhängiger Stromerzeuger oder "IPP". Systemhosts können die RECs, die mit der Solar-PV-Anlage vor Ort verbunden sind, verkaufen und an ihrer Stelle RECs kaufen, die aus anderen geografisch förderfähigen Ökostromressourcen stammen, um Umweltansprüche geltend zu machen. Dieser Prozess wird als REC-Arbitrage bezeichnet und ermöglicht es dem Standortwirt, die finanziellen Vorteile von Solar-RECs zu erfassen und gleichzeitig Umweltansprüche zu stellen und die Anforderungen der Partnerschaft zu erfüllen.
Für eine eingehende Diskussion der RECs lesen Sie das Weißbuch der EPA zu RECs. Ein Stromkaufvertrag (PPA) oder Stromstromvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, einer, der Strom erzeugt (der Verkäufer) und einer, der Strom kaufen will (der Käufer). Post navigation
Hintergrund ist, dass der sogenannte 5-jährige Berichtigungszeitraum auf den Erwerber übergeht. Der Erwerber wird so gestellt, als habe er die Anlage selbst mit Vorsteuerabzug erworben. Der Veräußerer ist verpflichtet, die dafür notwendigen Angaben dem Erwerber mitzuteilen. Musterverträger für die Stromlieferung an Mieter, Photovoltaik, Energiewende Forum. Je jünger und teurer die Anlage ist, desto höher kann Sie eine mögliche Vorsteuer-Rückforderung durch das Finanzamt treffen. In der Praxis sind diese Fälle aber nicht häufig anzutreffen. Da jedoch mittlerweile Photovoltaik-Anlagen weit verbreitet sind, überrascht dieser Fallstrick den einen oder anderen Käufer dann doch. Bei sehr großen Anlagen wiederum kommt die Kleinunternehmerregelung wegen möglicher hoher Erlöse dann ohnehin nicht in Betracht. Ein solches steuerliches Risiko kann man vor Vertragsabschluss noch bei den Preisverhandlungen und dann im notariellen Vertrag berücksichtigen. Hauskauf mit bestehender Photovoltaikanlage: Checkliste Hauskauf mit Photovoltaikanlage und kein Umsatzsteuerausweis durch Hausverkäufer (sog.
Zum 01. 08. 2017 sollen die gesetzlichen Regelungen zum Mieterstrom in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt wird es für den Vermieter, der eine Photovoltaik-Anlage (kurz PV-Anlage) betreibt, wirtschaftlicher werden, seinen erzeugten Strom an die Mieter zu liefern. Aber wie geht das mit dem sog. Mieterstrom? Ab Inkrafttreten des Gesetzes und Genehmigung durch die EU-Kommission kann der Vermieter und Betreiber einer solchen PV-Anlage nämlich nicht nur den Strom gegen eine feste gesetzlich geregelte Vergütung in das Netz des Netzbetreibers einspeisen und die Einspeisevergütung beanspruchen. Der Vermieter kann auch gleichzeitig für den PV-Strom, den seine Mieter ihm abnehmen, einen Mieterstromzuschlag beanspruchen. Die Höhe des Mieterstromzuschlages orientiert sich an der gesetzlichen Vergütung. Sie berechnet sich nach der Vergütung abzüglich 8, 5 Ct/kWh. Gleichzeitig bekommt der Vermieter auch den zwischen ihm und dem Mieter für den bezogenen Strom ausgehandelte Vergütung. Es ist also so, dass der Vermieter für die kWh, die er erzeugt und der Mieter verbraucht einmal vom Netzbetreiber den Mieterstromzuschlag bekommt und einmal vom Mieter das vereinbarte Entgelt.