Nikita8715 Foren-Azubi(ene) Beiträge: 60 Registriert: 05. 05. 2010, 15:34 01. 06. 2010, 20:24 Hallo, habe folgende Fragen: 1. Ich muss einige Mahnbescheide machen gegen Einzelfirmen ohne e. K. machen. Nehme ich den Inhaber als Schuldner? Unter Geschäftsanschrift oder Privat? Muss ich in MB einen Hinweis auf die Firma geben? Wenn ja wo? 2. Einen MB muss ich gegen eine mbH machen!?!?! Also im Online-Mahnantrag wird dieser nicht aufgeführt.. Hat jemand da eine Idee? Und was ist eine mbH überhaupt? Blöde nun gut weiß es nicht. Vielen Dank euch!!! cjdenver Absoluter Workaholic Beiträge: 1118 Registriert: 13. 08. 2009, 16:02 Wohnort: Hamburg #2 01. 2010, 21:55?? hab ehrlich gesagt keinen plan was du willst - und ich glaub du auch nich so recht... Rechtsform Einzelunternehmen / Einzelfirma – zuschuesse. utschland) hilft das? *** You want credit, I not give...... you get mad. I give credit, you not pay......... I get mad.......... better you get mad!! An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte (r) Fragesteller (in), aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten. Hier würde ich den Gegner mit seiner privaten Anschrift als Antragsgegner benennen. Hinter dem Nachnamen würde ich zudem einen Zusatz mit der Firmierung machen, z. B. "Nachname - XX Firma". Als Prozentsatz würde ich 5% über dem Basiszinssatz auswählen. Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Online-Mahnantrag.de - Eine Anwendung der deutschen Mahngerichte. Über eine positive Bewertung von z. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage () kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Schulte Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV) Rückfrage vom Fragesteller 31. 12. 2020 | 10:02 Hallo Hr. Schulte, vielen Dank für Ihre Antwort. Da ich befürchten muß, dass der Antragsgegner zahlungsunfähig ist bin ich sehr dankbar für ihre lBeratung zu für mich aktuell leistbaren Konditionen;-) Vielleicht darf ich noch eine Nachfrage stellen?
Die Rechnung datierte vom 23. 03. 2017, mit Zahlungsziel 31. 2017. Was ist bei Zinsen ab bitte einzutragen? Internetrecht - manuellen-mahnbescheid-ausfuellen. Noch einmal vielen Dank und einen " Guten Rutsch". Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. 2020 | 10:20 Sehr geehrter Fragesteller, da dies eine neue Frage mit neuem Sachverhalt ist, ist diese nicht von der kostenlosen Rückfrageoption gedeckt. Gerne gebe ich Ihnen weitere Angaben im Rahmen meines bereits unterbreiteten Zusatzangebotes. MfG Schulte
Auf diese – m. E. eher spezielle – Frage entfällt ein Großteil der der ausführlichen (langatmigen! ) immerhin 26-seitigen Entscheidung, weshalb ich insoweit hier nur die Leitsätze widergebe: "1. Die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 189 ZPO setzt voraus, dass das Gericht eine förmliche Zustellung des Dokuments vornehmen wollte. Dieser Zustellungswille muss sich zudem auf einen bestimmten Adressaten beziehen. Nur für Zustellungsmängel, die der an diesen gerichteten Zustellung anhaften, kommt eine Heilung nach § 189 ZPO in Betracht (…). 2. Die in § 189 Alt. 2 ZPO vorgesehene Heilung eines Zustellungsmangels, wenn das zuzustellende Dokument der Person, an die die Zustellung "dem Gesetz gemäß […] gerichtet werden konnte", tatsächlich zugegangen ist, bezieht sich auf die Fälle, in denen sich - wie insbesondere bei §§ 170 bis 172 ZPO - bereits aus dem Gesetz selbst ergibt, wem das Dokument zugestellt werden kann (…). 3. Eine Heilung nach § 189 Alt. 2 ZPO kommt deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit und der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ( Art.
wifey.. hier unabkömmlich! Beiträge: 5195 Registriert: 24. 08. 2005, 20:35 27. 09. 2005, 14:25 Hallo Ich habe heute eine Monierung zu einem MB gegen eine Einzelfirma bekommen und verstehe gar nix mehr Ich hatte damals (2003) schon mit dem AG Hagen halofoniert, um herauszufinden, wie ich bei einer Einzelfirma den MB-Antrag auszufüllen habe. Die Antwort war: Bei Antragsgegner in Spalte 3, Zeile 23, eine "3" eintragen, in Zeile 24 die Bezeichnung mit dem Zusatz e. K. (auch wenn die Fa. gar nicht eingetragen ist) und unter "Gesetzlicher Vertreter" sollte ich die Bezeichnung "Inhaber" und Vor- und Zunamen des Inhabers angeben. So mache ich das jetzt auch seit 2003 Heute kam dann die Monierung vom AG Hagen" Nach Ihren Angaben handelt es sich beim Antragsgegner um eine Einzelfirma. Diese firmiert (... ) grundsätzlich mit dem Zusatz "eingetragener Kaufmann" (... ) bzw. einer allgemeinverständlichen Abkürzung hierfür (... ). Keine dieser notwendigen Angaben ist vorhanden. (... )" Ich also mal wieder nachgefragt, da ich ja schließlich e. angegeben hatte.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen oder mit den Kunden eine gültige Regelung zu treffen, die im Haftungsfalle Bestand hat. Fazit: Einzelunternehmen Haftung Die einfachen Regularien für die Gründung sind reizvoll: Keine langen Prozesse, keine teuren Gründungskosten. Dennoch: Wurde das Unternehmen vor dem Hintergrund der Gewinnerzielungsabsicht gegründet, ist davon auszugehen, dass früher oder später größere Beträge im Betrieb vorhanden sind. Die Geschäftstätigkeit bringt mit sich, dass Rechtsgeschäfte geschlossen werden. Das Risiko, das die Haftung bis ins Privatvermögen mit sich bringt, sollte deshalb gründlich beleuchtet werden. Manchmal ist ein "Schnellschuss" eben doch nicht die richtige Lösung. Durch die breite Auswahl an Rechtsformen ( mehr über das Thema Rechts- und Unternehmensformen) im deutschen Raum ist es sinnvoll sich für das Unternehmen durch einen Experten beraten zu lassen, um mögliche Fragen im Detail zu behandeln. Denn die persönliche Haftung ist in den meisten Fällen nicht gewünscht.