Bei einer Enteignung bleibt die Veräußerung von der Steuer befreit. Tauschvorgänge von Grundstücken, beispielsweise bei Zusammenlegungen oder Flurbereinigungsverfahren sind steuerfrei. Die besteuerungsrelevanten Daten der getauschten Grundstücke müssen fortgeführt werden. Die Immobilienertragsteuer umfasst nur entgeltliche Veräußerungsvorgänge und deshalb sind bei Erbschaften oder Schenkungen keine Immobilienertragsteuer zu bezahlen. Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen? Notarkosten: Die Kosten und Leistungen eines Notars - ImmoScout24. Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren.
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In: § 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien. Bundesamt für Justiz, 23. Juni 2020, abgerufen am 14. Februar 2021. ↑