Foto: Babara Neumann Thüringer Bäckern und Konditoren drohen Bußgelder wegen Sonntagsverkaufsverbots In vielen Städten und Gemeinden Thüringens gehört der Sonntagsverkauf von Brot, Brötchen und Kuchen zur festen Umsatzquelle von Bäckern und Konditoren. Dieses Privileg zum Sonntagsverkauf von Bäcker- und Konditorwaren gilt laut neuem Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 01. 01. Wo du in Erfurt über Weihnachten und Silvester frische Brötchen bekommst - und wo nicht - thueringen24.de. 2012 allerdings nur für fünf zusammenhängende Stunden (§9 ThürLadÖffG). Danach dürfen Backwaren nur noch an Gäste verkauft werden, die diese auch im Laden oder Café verzehren. Wurde das Thüringer Ladenöffnungsgesetz und der limitierte Sonntagsverkauf bisher großzügig ausgelegt, gehen nun viele Städte und Gemeinden in die Offensive und drohen Bäckern und Konditoren mit Testkäufern und saftigen Bußgelder von bis zu 2. 500 Euro falls das Fünf-Stunden-Verkaufsgebot überschritten wird. Der Druck zur Kontrolle und Durchsetzung des Ladenöffnungsgesetzes kommt hierbei von ganz oben und zwar vom Thüringer Landesverwaltungsamt.
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