Uni Wien bietet Menschenrechtslehrgang für Juristen und Nichtjuristen. Der Universitätslehrgang Human Rights am Postgraduate Center der Uni Wien startet im Herbst mit überarbeitetem Curriculum. Das einjährige postgraduale Programm (60 ECTS-Punkte) ist rechtswissenschaftlich ausgerichtet, aber auch für Nichtjuristen geeignet. Vermittelt wird theoretisches und praktisches Know-how im Bereich Menschenrechte wie die theoretischen Grundlagen des internationalen Schutzes dieser Rechte, sowie der Methoden und notwendigen Kompetenzen, um in diesem Bereich zu arbeiten. Für Nichtjuristen gibt es eine Einführung in Recht. In Kooperation mit dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte werden Inhalte der aktuellen Forschung in den Lehrgang eingebracht, der diese mit der Praxis vereinen will. Der Abschluss ist in zwei neuen Varianten möglich: Master of Laws (LL. M. Verbundstudium: Wirtschaftsrecht (LLM) für Nichtjuristen ⋆ Das Portal für erfolgsorientierte Menschen. ) für Juristen und Master of Legal Studies (MLS) für Nichtjuristen. Voraussetzung sind neben Englischkenntnissen für das MLS-Programm der Abschluss eines Studiums, für das LL.
29/118 a ◦ Im Übrigen: "Verfassungsvorbehalt" ◦ Verfassungsänderung? Aber: Art. 79 III GG? PD Dr. Öffentliches Recht 10 Demokratieprinzip Demokratische Legitimation Alle Staatsgewalt muss vom Volk legitimiert sein ◦ Unmittelbar Bundestag ◦ Mittelbar Personell: "ununterbrochene Legitimationskette" Sachlich: über Bindung an das Gesetz (vgl. Art. 20 III) PD Dr. Öffentliches Recht 11 Demokratieprinzip Ausübung der Staatsgewalt durch Wahlen Wahlakt für Funktionieren der mittelbaren Demokratie von entscheidender Bedeutung Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) PD Dr. Ll m für nichtjuristen e. Öffentliches Recht 12 Demokratieprinzip Ausgangswahl: "Familienwahlrecht" Änderung des BWahl. G: ◦ Eltern bekommen für jedes minderjährige Kind eine zusätzliche Stimme ◦ Abwandlung: Minderjährige Kinder werden wahlberechtigt, Stimmrecht wird durch Eltern ausgeübt PD Dr. Öffentliches Recht 13 Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art. 38 I (28 I 2) Allgemeinheit Unmittelbarkeit Freiheit Gleichheit Geheime Wahl PD Dr. Öffentliches Recht 14 Demokratieprinzip Wahlgrundsätze, Art.
-Programm ist ein rechtswissenschaftlicher Studienabschluss erforderlich. In beiden Fällen kann der Studienabschluss durch eine entsprechende, mindestens fünfjährige Berufspraxis ersetzt werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis 15. August. Web: ("Die Presse", Print-Ausgabe, 07. 08. 2021)
Home Ein LL. M. speziell für Nichtjuristen Im März 2009 startet im Fachbereich Technische Betriebswirtschaft der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen zum zweiten Mal der berufsbegleitende Masterstudiengang Wirtschaftsrecht. LL.M. nach Baerbock. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar Studium vermittelt den Teilnehmern alle wichtigen Bereiche des Wirtschaftsrechts einschließlich der Vertragsgestaltung. Daneben erwerben sie in Modulen wie Managementkompetenz, Mediation, Innovations- und Konfliktmanagement wichtige Schlüsselqualifikationen für die Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben. Zusätzlich können die Studierenden individuelle Schwerpunkte setzen – etwa im internationalen Wirtschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht. Studienvoraussetzung ist neben dem Abschluss eines nicht-rechtlichen Erststudiums eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit. Das Verbundstudium Wirtschaftsrecht dauert fünf Semester und wird auch an zwei weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen angeboten, an der Fachhochschule Bielefeld und an der Hochschule Niederrhein.
Mit der kompetenten Einordnung wirtschaftswissenschaftlicher und juristischer Fragestellungen in internationale und interkulturelle Zusammenhänge beweisen Sie interkulturelle Kompetenz, die gerade für Ihre beruflichen Chancen eine zentrale Rolle spielt. Mögliche Vertiefungsrichtungen in LL. Neue Fernstudiengänge: Wirtschaftsrecht für Nicht-Juristen. M-Masterstudiengängen sind Steuerrecht, Streitschlichtung und Mediation, Insolvenzrecht, Internetrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Verbraucherrecht, Gesundheitsrecht, Versicherungsrecht, internationales Wirtschaftsrecht oder Kapitalmarktrecht. Berufliche Perspektiven mit dem Abschluss Master of Laws Mit dem im Studium zum Master of Laws (LL. ) erworbenem Fachwissen, einer gefragten Kombination von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Qualifikationen, können Sie jenseits der staatlich regulierten Berufe wie Richter oder Staatsanwälte z. als Wirtschaftsjurist in international agierenden Großkanzleien tätig werden. Sie sind in der Lage, volks- und betriebswirtschaftliche sowie steuerliche und buchhalterische Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen qualifiziert zu analysieren und einzuschätzen sowie Handlungsalternativen aufzuzeigen.
21 I 2: Gründungsfreiheit Betätigungsfreiheit Chancengleichheit bei Wahlen: Art. 21 I i. Vm Art. 38 I GG ansonsten: Art. 3 I GG Freiheitliche Demokratie/Mehrparteiensystem PD Dr. Öffentliches Recht 24 Politische Parteienfinanzierung, §§ 18 ff. Part. G Prinzip der Staatsfreiheit, vgl. BVerf. G 85, 264 ◦ ◦ ◦ Staatliche Leistungen zulässig Nur Teilfinanzierung Vorrang der Selbstfinanzierung PD Dr. Öffentliches Recht 25 Politische Parteien Parteiverbot, Art. 21 II Reaktion auf Weimar Werthafte Demokratie Wehrhafte Demokratie ◦ Art. 1 GG ◦ Art. 19 II GG ◦ Art. 79 III GG ◦ Art. 9 II GG ◦ Art. 18 GG ◦ Art. Ll m für nichtjuristen part. 21 II GG PD Dr. Öffentliches Recht 26 Politische Parteien Parteiverbot, Art. 21 II Schutzgut: Freiheitliche demokratische Grundordnung Gefährdungstatbestand: "kämpferisch-aggressive Grundhaltung" "Parteienprivileg": Feststellung der Verfassungswidrigkeit nur durch Bundesverfassungsgericht PD Dr. Öffentliches Recht 27 Sozialstaatsprinzip Art. 20 I: "Sozialer Bundesstaat" Art. 28 I 1: "Sozialer Rechtsstaat" Art.