Der Hausmüll soll über eine Restmüllschleuse von den Mietern entsorgt werden. Die Erfassung der Müllmenge der einzelnen Mieter soll mittels eines Chipsystems erfolgen. Die Müllkosten werden laut dem Mietvertrag nach dem Verbrauch entsprechend der Nutzungsanzahl der Schleuse auf die Mieter verteilt. In der Anlage befinden sich allerdings auch Mülltonnen, für eine Restmüllentsorgung. Die Müllgebühren für die Containerleerung und die Kosten für die Entsorgung über die Schleuse werden bei der Nebenkostenabrechnung unter dem Gesamtpunkt Müllkosten abgerechnet. Die Mieterin Fröhlich entsorgt ihren Restmüll ausschließlich über die Müllschleuse. Andere Mieter tun dies nicht und nutzen überwiegend die Container, ohne dass diese Restmüllentsorgung erfasst wird. -> Die Mieterin Fröhlich die ihren gesamten Restmüll mit einem Chip über eine Müllschleuse entsorgt hat, wird durch diese Abrechnung der Müllgekosten benachteiligt. Denn die Gesamtkosten werden anteilig nach der Müllmenge verteilt, die über die Müllschleuse erfasst werden.
Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Mieter, die zu viel Müll in ihrer Wohnung horten, riskieren die Kündigung. Das zeigt ein Urteil aus München. © Quelle: Jörg D. /dpa Keine Frage: In der eigenen Wohnung können Mieter sich frei entfalten. So dürfen Vermieter ihnen zum Beispiel nicht vorschreiben, wie oft aufgeräumt werden muss. Wer allerdings seinen Müll gar nicht mehr runterbringt, riskiert die Kündigung. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen München. Zu viel Müll in der Wohnung kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das gilt zumindest dann, wenn durch den angesammelten Unrat die Substanz des Hauses angegriffen wird. Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Geht zudem eine starke Geruchsbelästigung von der betreffenden Wohnung aus und der Mieter ist nicht bereit, sein Verhalten zu ändern, ist die Kündigung auch bei einem langen Mietverhältnis gerechtfertigt. Das entschied das Amtsgericht München (Az.
Hans S. : "Ich bin seit etwa einem Jahr Besitzer eines Mietshauses mit neun Wohneinheiten in Chemnitz. In einer der Wohnungen wohnt eine Hartz IV-Empfängerin, die ihren Restmüll sowohl in der Wohnung als auch im Kellerabteil gelagert hat. Die Miete wird regelmäßig vom Amt der Wohnung kann ich nur eine Vermüllung vermuten, da ich bis jetzt noch keinen Zutritt zu der Wohnung hatte. Das Kellerabteil ist nicht abgeschlossen und daher konnte ich es sichten. Mittlerweile ist die Geruchsbelästigung im gesamten Keller so stark, dass sich die Mieter rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Darf ich auf eigene Faust die Müllsäcke aus dem Kellerabteil entsorgen, ohne dass ich juristische Probleme befürchten muss? Auf Schreiben reagiert sie nicht und sie macht auch grundsätzlich die Tür nicht auf. " Leser Fragen – Experten AntworTEn Hans S. Die Miete wird regelmäßig vom Amt bezahlt. Bei der Wohnung kann ich nur eine Vermüllung vermuten, da ich bis jetzt noch keinen Zutritt zu der Wohnung hatte. Mittlerweile ist die Geruchsbelästigung im gesamten Keller so stark, dass sich die Mieter beschweren.
-> Hier erfolgt die Umlage der Müllgebühren, nach den Müllgebühren für die entsprechende Tonnengröße. Die Nebenkosten für den Müll werden somit nach dem entsprechenden Verbrauch berechnet. In manchen Miethäusern wird anstelle separater Müllcontainer eine Müllschleuse verwendet, bei der sich mittels eines Chipsystems der spezifische Restmüllanteil eines Mieters aufzeichnen lässt: Will der Mieter Restmüll einwerfen, hat er dazu einen Chip zu nutzen mit dem sich die Schleuse öffnet und auf dem die Nutzungshäufigkeit der Schleuse aufgezeichnet wird. Bei der Müllschleuse funktioniert die Verbrauchsabrechnung aber nur dann ohne Benachteiligung einzelner Mieter, wenn auch alle Mieter die Müllschleuse nutzen und ihren Restmüll nicht anderweitig entsorgen. Klappt das nicht, muss der Vermieter dafür Sorgen tragen, eine andere gerechtere Umlagemöglichkeit, wie nach Personenzahl oder Quadratmeterzahl zu verwenden. Beispiel Die Mieterin Fröhlich wohnt in einer Mehrfamilienanlage mit insgesamt 50 Mietparteien.
Die Mülltonnen werden von der Stadt in gewissen Abständen geleert und damit ist sichergestellt, dass die Tonne dann auch frei von Müll ist. Möglich ist, dass der Termin zur Müllentsorgung erst dann ist, wenn du schon die Mietsache verlassen hast. Trotzdem musst du die Tonne nicht leer hinterlassen. Was der Vermieter verlangt ist einfach lä zahlst die Nebenkosten auch für die Müllentsorgung und damit hast du deine Pflicht erledigt. Mach das dem Vermieter klar und lasse dich keinesfalls auf irgendwelche Druckmittel ein. Es gibt kein Gesetz, welches dich dazu verpflichtet die Mülltonne selber zu leeren. Wohin willst du auch mit dem Müll. Du zahlst für die Entsorgung und damit basta. Community-Experte Miete, Recht Heute werden die Tonnen geleert, dann von Dir gereinigt und am Donnerstag ist Übergabe. Wo ist das Problem? Ich kann schon verstehen, dass die Tonnen wenigstens letztmals von Dir gereinigt werden sollten und nicht die Müllreste von 3 Jahren drin kleben sollten. Wenn Du sie dann im Moment der Übergabe geleert und sauber vorzeigen kannst, ist alles i.
Quelle: Reuters Menschen, deren Wohnung verwahrlost ist, suchen nach Nüßleins Einschätzung immer noch zu selten Beratungsangebote auf: "Dass jemand von sich aus Hilfe sucht, das ist eher die Ausnahme. Oft melden sich die Angehörigen, die nicht mehr weiter wissen. " Gerade Menschen, die unter dem Messie-Syndrom leiden, würden ihren Sammelzwang verharmlosen – zugleich aber in Kauf nehmen, dass eine Partnerschaft in die Brüche geht, sie den Job oder die Wohnung verlieren. Dabei ist das Syndrom laut Nüßlein behandelbar – wenn die Therapie auch monate-, wenn nicht jahrelang dauere. Vollkommen falsch sei es, dem Messie eine Art Radikalkur per Zwangsräumung der vermüllten Wohnung zu verordnen. "Das bewirkt genau das Gegenteil:In einem neuen Wohnraum fängt das Problem sofort wieder von vorne an. "