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Kontaktdaten Krauthausen Erich Dr. Rathausstr. 51 56203 Höhr-Grenzhausen Alle anzeigen Weniger anzeigen Öffnungszeiten Montag 09:00 - 13:00 14:00 - 18:00 Dienstag Mittwoch Donnerstag 09:00 - 13:00 14:00 - 19:00 Freitag 09:00 - 14:00 Sprechzeiten nach Terminvergabe Bewertungen Gesamtbewertung aus insgesamt 2 Quellen 5. 0 (basierend auf 11 Bewertungen) Bewertungsquellen In Gesamtnote eingerechnet golocal ( 9 Bewertungen) Die neuesten Bewertungen 18. 08. 2020 Diane Pischel Er ist der tollste Tierarzt den ich bis jetzt kennen gelernt habe. Ein Arzt der nicht gleich die Chemiekeule raus packt, am Telefon auch mal Ratschläge gibt und sich sehr gut um seine kleinen und großen Patienten bemüht 02. 01. 2019 Claudia Çevik Mir & meinen "Fellnasen" fehlen die Worte...,... Herr Dr. Krauthausen u. Dermatologie / Hautkrebszentrum – Doceins. sein "Team" sind einfach nur... "SPITZE", - für solche Menschen reichen 5 Sterne gar NICHT aus d. h. :"Von uns 5 Sterne & viele mehr..., solche Menschen machen unsere Welt besser *DANKE* auch dafür". Schön, -daß es Sie gibt!!!
Dr. med. Ekkehard Kerp Profil Ich wurde 1960 in Selters/Westerwald geboren, bin mit Anne Kerp, einer Kunstgeschichtlerin verheiratet und Vater zweier Töchter. Berufserfahrung Assistenzarzt, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, 1986-1988 Stationsdienst und Ambulanzdienst in der Abteilung für Unfallchirurgie und Verbrennungsmedizin. Stationsdienst in den Bereichen Kardiologie und Infektionskrankheiten der Abteilung für Innere Medizin. Truppen- und Standortarzt der Bundeswehr, 1988-1993 Tätigkeiten in Mainz, Darmstadt und wieder in Mainz. In dieser Zeit auch Erwerb von Kenntnissen in Betriebsmedizin und Akupunktur. Vertretungen in Praxen niedergelassener Allgemeinmediziner. Assistenzarzt, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, 1993-1995 Stationsdienst, Ambulanzdienst und Dienst im Bereich der Intensivmedizin der Abteilung für Innere Medizin. Stationsdienst in der Abteilung für Allgemeinchirurgire Vertretungen in Praxen niedergelassener Allgemeinmediziner. Teilnahme am organisierten Notfalldienst der Stadt Koblenz.
Zu diesem Zweck wurden sodann zwei Nachlassverzeichnisse erstellt – der Nachlass bestand jedoch ausweislich dieser Verzeichnisse im Wesentlichen lediglich aus einem Mehrfamilienhaus. Die Pflichtteilsberechtigte zweifelte an der Richtigkeit der Verzeichnisse, sodass es in einem gemeinsamen Termin zur Aufnahme neuer und vollständiger Verzeichnisse kommen sollte. Bei diesem Termin jedoch konnte oder wollte der Erbe nicht die Kontoauszüge der Bankkonten und Depots der Erblasser vorlegen. Kontoauszüge: Zugang muss gratis sein - Datenschutz-Verordnung | KONSUMENT.AT. Hiergegen ging die Pflichtteilsberechtigte vor: Sie sah ihren Auskunftsanspruch verletzt und beantragte beim damals zuständigen Landgericht, dem Erben die Vorlage der Kontoauszüge der vergangenen zehn Jahre unter Androhung von Zwangsgeld oder ersatzweise Zwangshaft aufzugeben. Der Grund: Die Pflichtteilsberechtigte vermutete, dass vom Konto des Erblassers innerhalb der vergangenen zehn Jahre Schenkungen an andere geflossen seien, welche für die Berechnung ihres Pflichtteiles von Relevanz wären. Das Gericht gab diesem Antrag statt, wogegen der Erbe sofortige Beschwerde beim OLG einlegte.
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Dort kann er sich als Erbe legitimieren und Kontoauszüge -betreffend das Konto des Erblassers- anfordern. Die Kosten hierfür wird man wohl als Nachlasskosten anerkennen müssen. Diese wären dann also von der Erbengemeinschaft zu tragen. Ein Auskunftsanspruch bezieht sich stets nur auf den Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls (! ). Nur wenn etwa Schenkungen zu Lebzeiten Einfluss auf die Erbteile haben könnten, besteht eine erweiterte Auskunftspflicht auch der Miterben untereinander. Man spricht hier von einer Auskunftspflicht aufgrund "ausgleichspflichtiger Vorempfänge" ( § 2057BGB). Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht Rückfrage vom Fragesteller 05. 2016 | 14:50 Ich bin sog. Kontoauszug der letzten 10 jahre kosten 2017. Hausgenosse im Sinne von § 2028 BGB. Ab wann genau besteht die Herausgabe- oder Auskunftspflicht?