Auch wenn die Beauftragung von einem Pflegedienst meist mit fortschreitendem Alter zum Thema wird, kann es im Alltag schnell gehen, dass eine Situation eintritt, in der ein ambulanter Pflegedienst notwendig wird. Einen pflegebedürftigen Angehörigen in die Hände eines ambulanten Pflegdienstes zu geben, ist immer eine schwierige Entscheidung. Doch wann ist der Punkt erreicht, an dem es nicht anders geht? Es ist uns bewusst, dass die Pflege eines geliebten Menschen für Familienangehörige eine große Herausforderung darstellt, die oft nicht alleine zu bewältigen ist. Ambulanter Pflegedienst: So finden Sie den passenden Anbieter in 5 Schritten. Oftmals kommen pflegende Angehörige schnell an ihre Grenzen und sind mit der Situation überfordert. Sobald das Pflegegeschehen die eigenen Fähigkeiten übersteigt, sollte man die Hilfe eines professionellen Pflegedienstes z. B. in Dietzenbach, in Anspruch nehmen. Durch das vielfältige Leistungsangebot, kann oftmals die Pflege im häuslichen Umfeld durch einen ambulanten Pflegedienst ermöglicht werden. Doch auch die Wahl, welchem Pflegedienst man den Angehörigen anvertraut, sollte gut überlegt sein.
Dieser muss nach Begutachtung durch den medizinischen Dienst bewilligt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, etwa wenn kranke Menschen zwar nicht in einen Pflegegrad eingestuft werden können, dennoch häusliche Pflege benötigen. Dies ist eventuell der Fall, wenn Sie oder ein Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt noch zu Hause anschließend gepflegt werden müssen. Die konkrete Frage nach den Kosten ist nicht einfach zu beantworten. Denn wie hoch die Tarife der einzelnen Pflegedienste sind, ist individuell abhängig. Auch die Häufigkeit der notwendigen Pflegeeinsätze spielt eine wichtige Rolle. Während manche Betroffenen mit einem wöchentlichen oder zweimal wöchentlichen Termin, der ihnen Hilfe beim Duschen oder bei normalen Hausarbeiten und Einkaufen anbietet, auskommen, benötigen Schwerstpflegebedürftige oft drei- bis viermal täglich Hilfe. Damit ist klar, dass eine pauschale Kostenangabe kaum möglich ist. Wichtig ist, dass Sie sich in jedem Fall ein schriftliches Angebot eines Pflegedienstanbieters geben lassen.
In diesem Fall wird dieser auch durch die Pflegesachleistung entlohnt. Dies ist bei einem Pflegegrad von eins leider nicht möglich, weshalb Sie sich bezüglich der Einstufung genau erkundigen sollten. Beachten Sie zudem, dass bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes Sie als pflegender Angehöriger weniger hohe Rentenbeiträge erhalten. Sie können ja seit 01. 07. 2017 von der Pflegekasse als betreuender Angehöriger entsprechende Rentenbeiträge einfordern und damit Ihre Rente aufbessern. Wenn Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, spricht man von einer Kombinationspflege. Wie hoch das anteilige Pflegegeld in diesem Fall ist, können Sie anhand einiger kostenloser Pflegegeldrechner im Internet einfach ermitteln. Vielleicht stellen Sie sich auch die Fragen, wann die Krankenkasse einen Pflegedienst überhaupt bezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Angehöriger einen Pflegegrad zwischen zwei und fünf hat und Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben.