Der Käufer bewilligt und beantragt, diese Vormerkung Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung wieder zu löschen, falls dann keine Zwischeneintragungen bestehen bleiben, denen er nicht zugestimmt hat. Der Eigentümer stimmt der Löschung aller in Abt. III eingetragenen Belastungen mit dem Antrag auf Grundbuchvollzug zu. Vorsorglich wird ferner allen der geschuldeten Lastenfreistellung dienenden Erklärungen mit dem Antrag auf Vollzug zugestimmt, auch soweit weiterer Grundbesitz betroffen ist. Ihr Immobilienmakler für München Seit über 15 Jahren vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München. Wir bieten individuelle und persönliche Beratung. Bewilligung (Grundbuch) – Wikipedia. Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen. Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München. Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert. Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.
Was ist eine Auflassung? Unter einer Auflassung versteht man die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie, dass die Immobilie auf den Käufer übergehen soll. Die Auflassung ist in der Regel Bestandteil des notariellen Kaufvertrages und wird nach Kaufpreiszahlung, d. h. ca. 6 bis 8 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages vollzogen. Auflassung, Auflassungsvormerkung und Grundbucheintrag. Für den Käufer ist die Auflassung die rechtsverbindliche Zusage, als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Warum ist eine Auflassungsvormerkung nötig? Der Begriff Auflassungsvormerkung lässt sich am besten als "Eigentumsvormerkung" übersetzen. Im Rahmen der Auflassungsvormerkung wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt, so dass der Verkäufer keine weiteren Änderungen im Grundbuch vornehmen kann (z. B. weitere Belastungen eintragen lassen). Die Auflassungsvormerkung erfolgt zeitlich vor der eigentlichen Auflassung und kündigt den Eigentumsübergang an. Erst wenn die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen wurde, wird der Käufer vom Notar darüber informiert, dass er den Kaufpreis zahlen soll.
Auflassung und Auflassungsvormerkung Um diesen gegensätzlichen Interessen bei der Übereignung einer Immobilie gerecht zu werden, sieht das Gesetz beim Immobilienkauf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch vor (§ 883 BGB). Zur Sicherung der Eigentumsübertragung genügt es bereits, wenn der Antrag auf Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt eingereicht ist. Dort erhält der Antrag einen Rangvermerk und geht eventuell danach im Grundbuch eingehenden Anträgen rangmäßig vor. Ist also die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, ist der Eigentumsübergang des Grundstücks auf den Erwerber sichergestellt, sofern der Kaufpreis gezahlt wird. Die Übereignung des Grundstücks im Grundbuch hat aber noch nicht stattgefunden. Mit der Eintragung der Auflassung wird die Eigentumsübertragung für das Grundstück abgeschlossen. Muster einer Auflassungsvormerkung: … "Zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer zugunsten des Erwerbers die Eintragung einer Auflassungsvormerkung an dem benannten Grundbesitz. Grundstücksverkauf und Auflassungsvormerkung: Was ist das und inwiefern ist sie wichtig?. "
Da zwischen der Kaufvertragsunterzeichnung und der Auflassung oft Wochen oder gar Monate vergehen können, ist dies eine gängige Absicherung für den Käufer. Siehe auch weiter oben die drei Risiken. Hinweis: Ein Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung ist nicht möglich. Ein Grundstücksverkauf ohne Auflassungsvormerkung ist jedoch möglich, aber bietet weniger Sicherheit. Für viele Notare ist die Vormerkung daher obligatorisch. Auch Ihr Immobilienmakler in München wird Sie darauf hinweisen, dass der Käufer vermutlich darauf bestehen wird. Wie teuer ist die Auflassungsvormerkung? Für die Vormerkung der Auflassung entstehen Kosten. Sie werden zu den Anschaffungskosten gerechnet, weswegen sie der Käufer trägt. Wie hoch die Kosten sind, hängt entscheidend vom Wert des Grundstücks ab. Grundsätzlich belaufen sie sich allerdings auf 50% der Kosten, die im weiteren Verlauf des Grundstücksgeschäfts für den Eintrag ins Grundbuch erhoben werden. Ein Beispiel: Das Grundstück in München kostet dem Käufer 100.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundeigentum ist die Einigung zwischen den Beteiligten erforderlich. Ausschlaggebend ist an dieser Stelle § 873 BGB. Diese Einigung alleine reicht allerdings nicht aus, auch die Eintragung im Grundbuch ist erforderlich. Dieser Grundbucheintrag wird als Auflassung bezeichnet. Zuständig hierfür sind im Allgemeinen (nach § 925 BGB) Notare, welche die Auflassung entgegennehmen. Parallel kann diese auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder im Zuge eines Insolvenzplans erfolgen. Eigentümerwechsel erst nach Auflassung Damit ist die Auflassung einer der wichtigen Schritte, um überhaupt einen Kaufvertrag bzw. den Eigentümerwechsel vollziehen zu können. Beide – also Kaufvertrag und Auflassung – werden in der Praxis meist gemeinsam vorgenommen, sind in ihrer Rechtsnatur aber getrennt voneinander zu betrachten. Trotz der Tatsache, dass die Erklärungen zum Kaufvertrag sowie die Auflassung oft gleichzeitig erfolgen, vergehen bis zur Eintragung ins Grundbuch meist einige Wochen.