Skip to end of metadata Go to start of metadata You are viewing an old version of this page. View the current version. Compare with Current View Page History « Previous Version 2 Next » Bezeichnung/Link zum Rechtstext Link zum Rechtstext BGR 157 Kerninhalte Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung, Ergänzung und Demontage von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen. Fahrzeug-Instandhaltung DGUV Regel 109-008 (bisher BGR 157) - Neues, Wichtiges & Nützliches rund um das Thema Flurförderzeuge. URL-Adresse URL-Adresse
Auf Grund der Tätigkeiten ist eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre möglich und somit sind die Bestimmungen zum Explosionsschutz zu erfüllen. Werden diese in einer Halle geöffnet, die nicht als ganzes "Ex-geschützt" (Zone 1) ausgeführt ist (Beleuchtung, Maschinen,... ), so ist dies in hohem Maße problematisch. Neben dem Ex-Schutz sind auch Maßnahmen erforderlich, um eine Gefährdung der Beschäftigten durch die Benzindämpfe zu vermeiden. Nach Ziffer 5. 27. Fahrzeug-Instandhaltung | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. 1 der BGR 157 "Fahrzeuginstandhaltung" hat der Arbeitgeber bei Instandhaltungsarbeiten an Behälterfahrzeugen für brennbare Flüssigkeiten der Einstufung Hoch- und Leichtentzündlich (Flammpunkt < 55 °C) oder brennbare Gase, bei denen Zündquellen nicht vorhanden sind, sicherzustellen, dass − nur entgaste oder mit gültigem Gasfreiheitsattest versehene Fahrzeuge in Werkstätten eingebracht werden, − nicht entgaste, in Werkstätten eingebrachte Fahrzeuge mit Gaswarngeräten nach Abschnitt 4. 21 überwacht werden oder − nicht entgaste Fahrzeuge in einen explosionsgeschützten Pflegeraum eingebracht werden.
Siehe § 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ( BGV A1). 8 Werden Instandhaltungsarbeiten von Dacharbeitsbühnen aus durchgeführt, ist die ergonomisch günstigste Höhe sicherzustellen. Eine ergonomisch günstige Höhe ist z. B. sichergestellt, wenn die Arbeitsebene Instandhaltungsarbeiten in aufrechter Körperhaltung erlaubt.
KomNet Dialog 10114 Stand: 22. 06. 2012 Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen Favorit Frage: Es werden gasbetriebene Busse von einem öffentlichen Betreiber in einer Halle (Fahrzeughalle) mehr als 8 Stunden lang geparkt. Muss hierfür ein Ex-Schutz-Dokument erstellt werden? Welche technischen Maßnahmen sind hinsichtlich des Ex-Schutzes zu treffen? KomNet - Explosionsschutz bei der Prüfung von Messanlagen auf Tankwagen für Diesel und Heizöl. Antwort: Entsprechend § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Für den Umgang mit den Fahrzeugen mit Gasantrieb (Flüssiggas und Erdgas) sollte der Arbeitgeber auf die Bedienungs- und Reparaturanleitungen der Hersteller zurückgreifen. Informationen zu Fahrzeugen mit Autogasanlagen (Flüssiggas) finden sich in § 29 der BGV D 34 "Verwendung von Flüssiggas ". Grundsätzlich müssen Gasfahrzeuge in Räumen so abgestellt werden, dass in der Raumluft keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, kein gesundheitsgefährliches Abgas/Luft-Gemisch und kein Sauerstoffmangel auftreten kann.
Absaugen entstehender Dämpfe bei Arbeiten unter beengten Raumverhältnissen. Sofortiger Wechsel der mit Kraftstoff getränkten Kleidung. Bereitstellung geeigneter Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe für das Löschen in Brand geratener Kleidung. Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei Überschreiten der Auslöseschwelle für Benzol. Benutzung von speziellen Werkzeugen zum weitgehend trockenen Kraftstofffilter-Ausbau. Arbeiten unter beengten Raumverhältnissen sind z. B. Instandsetzungsarbeiten der Kraftstoffpumpe oder des Tankgebers vom Kofferraum aus. Geeignete Löscheinrichtungen sind z. B. Löschdecken, Löschbrausen. Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Ottokraftstoff ist eine Überschreitung der Auslöseschwelle anzunehmen. Geringfügiger oder kurzfristiger Hautkontakt, der nach medizinischer Beurteilung nicht zu biologischen Veränderungen führt, ist ausgenommen. Bei folgenden Arbeiten ist z. B. damit zu rechnen, dass Kraftstoff austritt, es zu längeren Hautkontakten kommt und die Auslöseschwelle überschritten ist, soweit keine Schutzhandschuhe getragen werden: Vergaser-Instandhaltungsarbeiten, Kraftstofffilter austauschen, Kraftstoffpumpe aus- und einbauen, Kraftstoffbehälter aus- und einbauen, mechanische Kraftstoffförderpumpe aus- und einbauen, Tanksieb ausbauen und reinigen bzw. ersetzen, Kaltstartventil prüfen.
Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 4. 12, 4. 12 Radauswuchtmaschinen B. – Maschinen und Geräte Abschnitt 4. 12 – 4. 12 Radauswuchtmaschinen Ortsfeste Radauswuchtmaschinen müssen entsprechend § 2 der Maschinenverordnung durch Einrichtungen gesichert sein, wenn Personen durch wegfliegende oder umlaufende Teile gefährdet werden können. Einrichtungen sind z. B. Schutzhauben, die das umlaufende Rad und die Spannvorrichtung verdecken und ein Ingangsetzen der Maschine nur im geschlossenen Zustand ermöglichen. Bei der Festlegung der Einrichtungen zur Sicherung der Gefahren an Radauswuchtmaschinen sieht die Norm DIN 150 7475 "Mechanische Schwingungen; Auswuchtmaschinen; Verkleidungen und andere Schutzmaßnahmen für die Messstation" bestimmte Sicherheitsklassen vor. Nach der Gefährdungsbeurteilung kommt mindestens die Sicherheitsklasse A in Betracht. Bei einer Prüfdrehzahl von weniger als 100 min -1 und einem Felgendurchmesser kleiner 20" können Gefährdungen durch wegfliegende Teile und umlaufende Teile aufgrund der Unfallerfahrung in die Sicherheitsklasse 0 nach DIN ISO 7475 eingeordnet werden (Betrieb ohne Schutzhaube möglich).