Die Zollverwaltung stellt den Abfindungsbrennern die Abfindungsanmeldungen über das Bürger- und Geschäftskundenportal als Dienstleistung zur Verfügung. Hier kann die Anmeldung nach vorheriger Registrierung ausgefüllt werden. Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (nichtmehlige Stoffe) 1 Pack = 20 Stück. Anschließend wird die ausgefüllte Anmeldung elektronisch dem Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B, Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen übermittelt. Allgemeine Benutzerhinweise für das Bürger- und Geschäftskundenportal Um die Dienstleistung "Abfindungsanmeldungen" im Bürger- und Geschäftskundenportal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation. Folgende Formulare für die Abfindungsanmeldung stehen als Online-Anträge zur Verfügung: Formular 1219_online "Online-Antrag Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)" [Anmeldung erforderlich] Formular 1220_online "Online-Antrag Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)" [Anmeldung erforderlich] Der Ausdruck der Anmeldung, welcher nach Absenden des elektronischen Antrags erstellt werden muss, ist als vorläufiger Betriebsplan in der Abfindungsbrennerei auszulegen und später mit der Brenngenehmigung zu verbinden.
Das Brennen ist ein Handwerk mit Tradition, das viele Obstbrenner heute noch nach demselben Verfahren durchführen wie vor 100 Jahren. Um Obstbrände selbst herstellen zu dürfen, benötigt man nicht nur eine sehr kostbare Brennanlage, sondern muss sich erst um eine Lizenz bemühen, die vom Zoll ausgestellt wird. Diese regelt wo man welchen und wie viel Alkohol herstellen darf. Bis zum 31. 12. 2017 war dies geregelt im Bundesmonopolgesetz. Ein Brennrecht konnte man nicht so einfach erhalten, da es nur eine begrenzte Menge gab. Ein 300 Liter Abfindungsbrennrecht musste man bis dahin sogar einem anderen Brenner abkaufen. Dies ist seit dem 1. 1. 2018 nicht mehr so. Wissenswertes seit Einführung des Alkoholsteuergesetztes zum 1. 2018 Jedes 50 Liter und jedes 300 Liter Abfindungsbrennrecht wird automatisch in eine vorläufige 300 Liter Brennerlaubnis umgeschrieben. Für die Aufrechterhaltung der 300 l Brennerlaubnis ist 1/4 des Existenzminimums nötig, also 1/4 von 3 ha landwirtschaftlicher Fläche aus Acker, Wiese, Wald (=0, 75 ha) 1/4 von 1, 5 ha Intensivobstbau oder Weinbau (=0, 375 ha) Alle Brennereibesitzer müssen dies bis Ende 2027 Zeit nachweisen (gilt auch für bisherige 50 l Brennrechte), um eine dauerhafte Brennerlaubnis zu erhalten.
Liste der Vordrucke Landwirtschaft und Brennerei und Frderrichtlinien Baden-Wrttemberg download mit der rechten Maustaste... speichern unter... Die bereitgestellten Dokumente werden wie folgt angeboten und gekennzeichnet: diese Dokumente knnen heruntergeladen, ausgedruckt und von Hand ausgefllt werden, Dokumente knnen zustzlich am Bildschirm ausgefllt und dann ausgedruckt werden. Einige sind zustzlich mit Berechungsfunktionen versehen. Das lokale Speichern der ausgefllten Formulare ist von der eingesetzten Software abhngig. Das bestehende Angebot wird stndig aktualisiert und erweitert.